BackgroundImage

 

Besondere Bestimmungen für Hartz IV-Empfänger

Nach dem Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen.
Das beinhaltet auch die Teilnahme an Klassenfahrten. Die hierfür entstehenden Kosten werden erstattet.

Bezugsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Auch Leistungsempfänger von § 3 AsylbLG können einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Ausführliche und ganz aktuelle Informationen über dieses Thema finden Sie auf der Website http://www.bildungspaket.bmas.de/